Pressemitteilung: Sperrung der Sporthallen an der Schule Op de Host sowie an der Schule der Jacob-Struve-Schule

11.12.2020

Der Schulverband Horst nimmt zur Sperrung bzw. Nutzungsuntersagung der Schulsporthallen der Jacob-Struve-Schule sowie der Grundschule Op de Host wie folgt Stellung:

 

Im April 2020 wurde der Schulverband Horst vom Kreis Steinburg darauf hingewiesen, die vorgenannten Sporthallen entsprechend der Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht gemäß § 1 Nr. 7 Prüfverordnung für allgemeinbildende Schulen zu betrachten.

 

Dieser Aufforderung ist der Schulverband durch Beauftragung der DEKRA im Juli 2020 gefolgt. Die Prüfung wurde am 04.08.2020 durchgeführt. Die hierzu erstellten Prüfberichte lagen Ende August 2020 vor. Es konnte festgestellt werden, dass wesentliche Mängel der sicherheitstechnischen Anlage vorhanden sind. Leider wurde im Prüfbericht nicht darauf eingegangen, wie die vorhandenen Mängel in der Priorität abzustellen sind.

 

Für die Grundschule Op de Host wurden bei der Sporthalle Mängel an der Lüftungsanlage und an der Rauchabzugsanlage festgestellt.

 

Für die Jacob-Struve-Schule wurden an der Sporthalle Mängel an der der Lüftungsanlage, an der Rauchabzugs- sowie der Brandmeldeanlage festgestellt.

 

Die Verwaltung hat daraufhin umgehend ein Architekturbüro beauftragt Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Die Lösungsvorschläge wurden in Abstimmung mit der DEKRA erarbeitet und am 08.09.2020 vorgelegt. Gleichzeitig wurde die Erstellung von Planzeichnungen bezüglich der Lüftungskanäle und Brandschutzklappen beauftragt.

 

Im Oktober 2020 wurde ein Ortstermin an den Sporthallen durchgeführt, in der die Lösungsvorschläge vorgestellt wurden. Der Schulverband hat sich entschieden, offen mit der Thematik umzugehen und eine Abstimmung mit dem Kreis Steinburg zum weiteren Vorgehen zu erzielen.

 

Leider hat sich der Kreis Steinburg dazu entschieden, eine Nutzungsuntersagung aufgrund wesentlicher Mängel der sicherheitstechnischen Anlagen im November 2020 auszusprechen.

 

Dieses Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde der sofortigen Vollziehung unterzogen, so dass eine Sperrung der Sporthallen unausweichlich war.

 

Oberste Prämisse des Schulverbandes wird es sein, möglichst kurzfristig die Sporthallen für den Schulbetrieb wieder nutzbar zu gestalten.

 

Bei beiden Sporthallen liegt derzeit eine Genehmigung als Versammlungsstätte vor. Das Ziel wird sein, die Nutzung der Sporthallen als Versammlungsstätte zu verändern und als herkömmliche Sporthalle zu nutzen. Entsprechend werden die vorrangigen Arbeiten für eine Nutzung der Sporthalle für den Schulsport durchgeführt. Das Ziel ist, während der Weihnachtsferien die notwendigen Maßnahmen umzusetzen.

 

Parallel hierzu wird der Schulverband mit einem Brandschutzingenieur die weiteren offenen Punkte erörtern. Hier ist vorgesehen, bereits im Januar eine Auftragserteilung durchzuführen. Hierüber ist jedoch zunächst im Rahmen der Verbandsversammlung des Schulverbandes Horst zu beraten, wie die weitere Nutzung der Schulsporthallen perspektivisch erfolgen sollen.

 

Es wurde weiter sich darauf verständigt, zur Vermeidung von Irritationen keine mündlichen Presseauskünfte zu erteilen. Der Wunsch auf schriftliche Auskünfte kann gern über das Amt Horst-Herzhorn, Herrn Lantau, E-Mail: , erfolgen.

 

Gez. M. Gaudlitz

Verbandsvorsteherin